INPOLIS Eventmanagement Berlin: Ihr Kontakt zu uns

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen (Stand 01.01.2024)

1. Einführung

Die Firma INPOLIS UCE GmbH (nachfolgend „INPOLIS“ benannt) bietet Dritten (nachfolgend „Kunde“) Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungen, Kommunikation und Programme sowie andere Geschäftsbesorgungen (nachfolgend „Leistungen“) an. Es handelt sich insbesondere um Konferenzen und Events, Fachprogramme, Studienreisen sowie Besucherdienste und Projektmanagement inkl. aller damit zusammenhängenden Kommunikationsleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung und Durchführung aller Leistungen der Vertragsparteien und informieren über die Datenschutzbestimmungen. Sie gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Mit der Erteilung eines Auftrages bzw. dem Abschluss eines Vertrages mit INPOLIS sowie der Abnahme von Lieferungen und Leistungen von INPOLIS erkennt der Kunde die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von INPOLIS schriftlich anerkannt werden. Anderenfalls haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt INPOLIS ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden bei INPOLIS zustande. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich schriftlich oder elektronisch.

2.2. Sofern INPOLIS die Auftragsbestätigung erst nach dem Gültigkeitsdatum des Angebots zugeht, bedarf es zusätzlich einer Auftragsbestätigung von INPOLIS.

2.3. Ein Angebot beinhaltet sowohl die Leistung von INPOLIS, notwendige Drittleistungen und das Datum bzw. den Zeitraum, an dem die Leistung ausgeführt werden soll (nachfolgend „Leistungszeitraum“). INPOLIS ist nur zu über den Vertrag hinausgehende Leistungen verpflichtet, sofern INPOLIS dies ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigung kann auch durch die Leistungserbringung erfolgen.

3. Durchführung/Ablauf/Zusatzleistungen

3.1. INPOLIS erbringt die Leistungen zu dem vorher definierten Leistungszeitraum und dem bestätigten Programm- bzw. Veranstaltungsablauf.

3.2. Änderungswünsche zu diesem Leistungszeitraum oder Ablauf sind bei INPOLIS unverzüglich, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungs-/Programmbeginn anzuzeigen. INPOLIS prüft dann die Umsetzbarkeit der Änderungswünsche. Der neue Leistungszeitraum/Ablauf gilt nur, wenn INPOLIS diesen beim Auftraggeber rückbestätigt. Soweit durch Änderungswünsche ein Mehraufwand entsteht, wird INPOLIS diesen zu den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abrechnen.

3.3. Soweit dieser Leistungszeitraum bzw. Ablauf am Durchführungstag nicht eingehalten wird und es daher zu Programmausfällen kommt, ist INPOLIS berechtigt, die Gesamtleistungen lt. Ablaufplan abzurechnen.

3.4. Bei nach Vertragsschluss eintretenden Preisänderungen in Anspruch zu nehmender Drittdienstleister sowie bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist INPOLIS berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. INPOLIS wird den Kunden unverzüglich über zu erwartende Preisänderungen informieren.

4. Leistungen von INPOLIS

4.1. Eigenleistungen
Die vereinbarten Eigenleistungen von INPOLIS umfassen Konzeptions- und (begleitende) Beratungsleistungen sowie Organisations- bzw. Projektmanagementleistungen. Soweit INPOLIS hierfür Subunternehmer beauftragt, wird INPOLIS diese Unternehmer sorgfältig auswählen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch diese sicherstellen. INPOLIS wird den Auftraggeber über ihr bekannt-werdende Umstände informieren, welche die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung gefährden können.

4.2. Drittleistungen
Drittleistungen werden von INPOLIS im Namen des Auftraggebers beauftragt. Auch wenn INPOLIS die Abrechnung der Fremdleistung übernimmt, bleibt das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten bestehen. INPOLIS ist berechtigt, die Leistungen im eigenen Namen zu beauftragen und mit dem Auftraggeber abzurechnen.

4.3. Rechte an der Leistung
INPOLIS bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen. Soweit es die Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbaren, werden mit dem Vertrag weder Urheber, Leistungsschutz-, Bild- oder sonstige Rechte an der Leistung übertragen. Rechte an der Leistung sind sowohl die Rechte an der Durchführung der Veranstaltung/Programm, als auch an dem zugrundeliegenden Konzept und der Zusammenstellung. Alle diese Rechte verbleiben bei INPOLIS.

4.4 Foto- und Filmaufnahmen, Tonbandmitschnitte
Das Aufnehmen der Mitarbeiter von INPOLIS sowie das Fotografieren/Filmen in geschlossenen Räumen und auf nicht frei zugänglichen Grundstücken bedürfen der vorherigen Genehmigung durch INPOLIS und/oder der Eigentümer. Sofern solche Aufnahmen ohne die erforderliche Genehmigung erstellt werden, verpflichtet sich der Kunde, die jeweiligen Bildträger auf Anforderung an den Mitarbeiter von INPOLIS zu übergeben oder unverzüglich und nachweisbar in Anwesenheit des Mitarbeiters zu löschen und dem Mitarbeiter das Aufnahmegerät für die Dauer der Veranstaltung zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, den Teilnehmern eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Die Rechte Dritter (insbesondere der Eigentümer von Gebäuden und abgelichteter Personen) werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
Der Kunde und INPOLIS erklären sich mit der Benennung des anderen Vertragspartners sowie mit der Verwendung von einverständlich gefertigten Bildern in ihrer Unternehmensdarstellung einverstanden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Alle Rechnungen von INPOLIS sind sofort fällig und soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto von INPOLIS zu zahlen. Auftragserteilungen über Buchungsplattformen sind sofort in der Bezahlung fällig.

5.3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist INPOLIS berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und weiterhin die Zahlung der vereinbarten Entgelte zu verlangen.

5.4. Der Kunde wird die vereinbarte Gesamtauftragssumme an INPOLIS bezahlen. Soweit im Auftrag nicht anders vereinbart wird der Kunde hierzu an INPOLIS die folgenden Vorauszahlungen leisten:

  • 1/3 der veranschlagten Gesamtauftragssumme mit Auftragserteilung
  • 1/3 der veranschlagten Gesamtauftragssumme mindestens 14 Werktage vor Durchführung der Führung/Veranstaltung/Programm
  • den Restbetrag binnen 14 Werktagen nach Zugang der Abrechnung.

INPOLIS behält sich vor, je nach Projektart und Organisationszeitraum bis zu 100 % der Gesamtauftragssumme als Vorauszahlung einzufordern. Die Einhaltung der Vorauszahlungen ist essentieller Vertragsgegenstand.
INPOLIS ist berechtigt bereits abgeschlossene Teilleistungen gesondert abzurechnen. Hierbei sind auf diesen Teil entfallende Vorauszahlungen anzurechnen.

5.5. Eine Überschreitung des Budgets um mehr als 10% bedarf der Zustimmung des Kunden.

5.6. Der Kunde wird INPOLIS die bei Erbringung der Leistung entstehenden Fremdkosten erstatten, sofern diese Kosten nicht direkt zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber abgerechnet werden. INPOLIS ist in keinem Fall zur Verauslagung von Fremdkosten für den Auftraggeber verpflichtet. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls höhere Vorauszahlungen auf Anforderung an INPOLIS oder den Dritten leisten, wenn diese nicht durch die unter Punkt 5.4. genannten Vorauszahlungen abgedeckt sind. Sofern eine solche höhere Vorauszahlung erforderlich ist, wird INPOLIS den Auftraggeber unverzüglich informieren.

5.7. Pauschalen
Soweit die Parteien eine Pauschale für die Leistungen ausdrücklich vereinbart haben, bedarf eine Überschreitung dieser Pauschale der Zustimmung des Kunden.

5.8. Typische Drittkosten von Studienprogrammen, wie z.B. Eintrittsgelder, Kosten für Getränke und Verpflegung, öffentliche Verkehrsmittel etc. sind nur dann enthalten, sofern dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Auch hier ist INPOLIS nicht zur Verauslagung von Geldern verpflichtet. Die diesbezüglichen Kosten des Mitarbeiters von INPOLIS sind vom Auftraggeber zu erstatten. Soweit das Programm auch die gemeinsame Verpflegung umfasst, ist dem Mitarbeiter von INPOLIS die für die anderen Teilnehmer übliche Verpflegung ohne Zusatzkosten zu gewähren.

5.9. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen des Kunden an INPOLIS sind auf die jeweils älteste bestehende Schuld zu verrechnen.

5.10. Rechnungslegung
Mit Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber die vollständige Rechnungsadresse, inklusive aller relevanten Angaben, wie Einkaufs-, Lieferanten-, Projektnummer oder Kostenstellen mitzuteilen. Jede nachträgliche Änderung wird mit einem Mehraufwand berechnet.

6. Durchführung des Vertrags

6.1. Bei Verspätung des Kunden besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Verlängerung von Führung/Programm oder Rückerstattung/Reduzierung des Führungs-/Programmpreises. Die Zeiten für Unternehmensbesuche/Gesprächstermine ergeben sich verbindlich aus dem bestätigten Programm und können nicht kurzfristig verschoben oder kostenneutral nachgeholt werden.

6.2. Der Kunde wird einen jederzeit erreichbaren, zeichnungs- und entscheidungsberechtigten, bei der Ausführung der Leistung anwesenden Ansprechpartner benennen. Dieser Ansprechpartner wird dafür Sorge tragen, dass Weisungen des Mitarbeiters von INPOLIS von den Teilnehmenden befolgt werden. Der Mitarbeiter von INPOLIS ist berechtigt, von den Teilnehmenden bestimmte Verhaltensweisen zu verlangen, um die vereinbarte und pünktliche Leistungserbringung zu erzielen, Gefahren und Belästigungen zu vermeiden und den Zweck der Leistung für andere Teilnehmer zu sichern. Der Mitarbeiter ist ohne Einschränkung des Honoraranspruchs von INPOLIS berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Leistungserbringung auszuschließen, sofern diese seinen berechtigten Weisungen keine Folge leisten oder die Leistungserbringung stören oder gefährden. Teilnehmer die unter Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen, die sich in Handlung und Wort gegen demokratische Grundwerte stellen oder durch diskriminierendes Verhalten oder Äußerungen provozieren und stören, können jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

6.3. Soweit INPOLIS im Rahmen der Leistungserbringung Anträge für den Kunden erstellt (z.B. Genehmigungen, Besuchserlaubnisse etc.) wird der Auftraggeber INPOLIS die gewünschten Informationen in der notwendigen Form unverzüglich, maximal binnen 3 Werktagen mitteilen. INPOLIS ist für die Versagung solcher Genehmigungen nicht verantwortlich und ist in keinem Fall verpflichtet, gegen eine solche Versagung vorzugehen oder den Rechtsweg zu beschreiten.

6.4. Soweit Änderungen des Ablaufplans oder von Besuchspunkten erforderlich werden, wird INPOLIS dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Wünsche des Kunden hinsichtlich des Ablaufplans und Ersatzbesuchspunkte wird INPOLIS zu berücksichtigen versuchen. INPOLIS ist berechtigt, zumutbare Änderungen des Ablaufplans bzw. Programms auch ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen, sofern diese erforderlich werden.

6.5. Soweit INPOLIS Dritte mit Leistungen beauftragt hat, ist INPOLIS berechtigt, diese gegen andere Leistungserbringer auszutauschen. Gleiches gilt für die im Namen des Kunden beauftragten Dritten. Solche Änderungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten sind mit dem Kunden abzustimmen.

6.6. Mängel der Leistung von INPOLIS sowie der Durchführung sind von dem Kunden oder seinen Bevollmächtigten unverzüglich unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rechte anzuzeigen. Sollte dies unmöglich sein, so hat die Rüge binnen 24 Stunden nach Erkennen des Mangels schriftlich zu erfolgen.

6.7. Zurückbehaltung der Leistung
Ist der Auftraggeber mit Zahlungspflichten in Verzug, gleich aus welchem Rechtsgrund, so kann INPOLIS die Leistungen zurückbehalten.

7. Haftung

7.1. Schadensersatzansprüche gegen INPOLIS wegen zu vertretenden Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Hauptvertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von INPOLIS und/oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf EUR 50.000,– beschränkt. Die Haftung aus unerlaubter Handlung für Schäden, welche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, ist bei Personenschäden auf EUR 25.000,–, bei Sachschäden auf EUR 1.000,– begrenzt. Soweit der Auftraggeber eine Erhöhung dieser Haftungsgrenzen wünscht, wird INPOLIS auf entsprechende Anfrage dem Auftraggeber eine entsprechende Versicherung, soweit eine solche verfügbar ist, zu den üblichen Bedingungen anbieten.

7.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigenschaften oder soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend gehaftet wird.

7.3. INPOLIS haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Veranstaltung oder Programms.

7.4. INPOLIS haftet für Mangelfolgeschäden nur insoweit als eine von INPOLIS gegebene Zusicherung vor diesen Schäden schützen soll.

7.5. Soweit INPOLIS als Drittleistungen vereinbarte Leistungen im Namen des Kunden beauftragt oder vermittelt, ist die Leistungspflicht von INPOLIS nur auf die ordentliche Auswahl des Dritten und die Beauftragung beschränkt. Dies gilt ebenso, sofern INPOLIS als Drittleistungen vereinbarte Leistungen selbst beauftragt. INPOLIS ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Verträge gegenüber den Dritten durchzusetzen. INPOLIS wird die Dritten aber zur Vertragseinhaltung anhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung sämtliche gegenüber dem Dritten bestehende Rechte abtreten.

7.6. Die Leistungen Dritter im Falle eines Schadens wird der Auftraggeber INPOLIS unverzüglich nach Kenntnis mitteilen und auf die Forderungen gegen INPOLIS anrechnen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen von Versicherungen.

7.7.    INPOLIS haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Kunden oder der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungen.

Eine Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Kunden bestimmte Leistungen durchgeführt werden oder wenn Teilnehmer der Veranstaltung sich Anweisungen des Mitarbeiters von INPOLIS widersetzt haben. INPOLIS haftet ebenfalls nicht für Schäden, welche durch Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.

8. Rücktritt/ Stornierung/ Ausfall von Aufträgen

8.1.    INPOLIS ist nicht verantwortlich für den Ausfall oder Einschränkungen der Veranstaltung/Programm aus höherer Gewalt. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Naturereignisse (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben), Attentatsdrohungen, hoheitliche Maßnahmen, Krieg, Ausfall von Künstlern, Streik, politische Unruhen, schwere Ausbrüche gefährlicher Krankheiten. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber INPOLIS ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es gelten die Stornierungskosten unter 8.2., zumindest für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Arbeiten.

8.2.    Sofern der Auftrag auf Wunsch des Kunden (insb. Stornierung des Auftrags) oder aufgrund eines Ereignisses gemäß Ziffer 8 a) nicht durchgeführt wird, so ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, alle bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Auftragsleistungen zu entgelten, mindestens jedoch:

  •  mit Auftragsbestätigung: 30 %
  •  weniger als 28 volle Werktage vor dem Leistungsdatum: 50 %
  • weniger als 14 volle Werktage vor dem Leistungsdatum: 75 %
  •  weniger als 7 volle Werktage vor dem Leistungsdatum oder bei Nichtantritt: 100 %

8.3. INPOLIS ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung von dem Kunden nicht geleistet wird, auch nicht nach Verstreichen einer von INPOLIS gesetzten angemessenen Nachfrist. INPOLIS ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihre Dienstleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, in Auftrag gegeben werden, oder INPOLIS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Kunden bzw. den von ihm gestellten Teilnehmern liegen, nicht geregelt durchgeführt werden kann. Es gelten hierfür die Bedingungen der Punkte 8.2. und 8.4.

8.4.    Kosten der Stornierung von Drittleistungen
Der Auftraggeber wird darüber hinaus die Kosten der Stornierung der Drittleistungen ersetzen. Sollten diese nicht mit den Sätzen unter 8.2. abgegolten sein, richten sie sich nach den jeweiligen Stornobedingungen des Dritten.

9. Verjährung

9.1. Ansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb von sechs Monaten, es sei denn die Haftung durch INPOLIS beruht auf vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit bleiben unberührt.

9.2. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss des Monats, in dem die Leistung von INPOLIS erbracht wurde.

10. Personengezogene Daten, Datenschutz

10.1. Personenbezogene Daten, die der Kunde im Zuge des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung Buchung und der Vertragsabwicklung INPOLIS mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes der Bundesrepublik Deutschland nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um die bei uns abgerufenen Leistungen zu erbringen.

10.2. Zur Erleichterung dieser Aufgabe erfolgt unter Umständen ein Austausch der Daten des Vertragspartners mit in die Auftragsabwicklung einbezogenen Dritten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe ist erforderlich:

  • nach begründeter Annahme zum rechtlichen Schutz Dritter
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften;
  • zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte von INPOLIS;
  • zur Behebung technischer Schwierigkeiten
  • oder nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vertragspartners.

10.3. Unter personenbezogenen Daten verstehen wir die Angaben des Kunden im Zuge des Vertragsschlusses, wie etwa Name, Vorname, postalische Geschäftsadresse, Email-Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern.

10.4. Die personenbezogenen Daten werden nur erfasst, wenn diese Angaben vom Vertragspartner ausdrücklich zur Verfügung gestellt werden, so z.B. im Rahmen einer Registrierung oder der Buchung.

10.5. Die persönlichen Kontaktdaten des Kunden nutzt INPOLIS insbesondere zur Abwicklung des Geschäftsprozesses, zur Information während und nach dem Vertragsverhältnis und zur Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien. Bei gegebenem Anlass werden wir die Daten nutzen, um Sie über Folgedienstleistungen, Änderungen oder Neuigkeiten von INPOLIS zu informieren.

10.6. Der Kunde und Vertragspartner hat jederzeit das Recht auf Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten und auch ein Recht auf Löschung und Korrektur dieser Daten. Es ist zu beachten, dass INPOLIS in Bezug auf bestimmte Daten einer steuerrechtlichen und handelsgesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG und § 257 HGB). Zudem ist INPOLIS zur Wahrung berechtigter, insbesondere gesetzlicher Vorgaben, wie Kontaktverzeichnisse während einer Pandemie und rechtlicher Interessen befugt, Kundendaten bzw. Geschäftsbriefe mit Teilnehmerlisten für eine gewisse Zeit (grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen bzw. Speicherzeiträumen) aufzubewahren (vgl. Art. 6 DSVGO).

10.7. Der Kunde und INPOLIS tragen gemeinsam die Verantwortung, wenn notwendig, eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung abzuschließen.

10.8. Übergibt ein Geschäftspartner oder Kunde auf Eigeninitiative seine Kontaktdaten via Business Card oder Email an INPOLIS, erklärt er damit sein Einverständnis, dass seine Kontaktdaten zwecks einer Geschäftsbeziehung bei INPOLIS geführt werden. Auch in diesem Fall hat der Kunde und Vertragspartner jederzeit das Recht auf Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten und auch ein Recht auf Löschung und Korrektur dieser Daten.

10.9. Alle INPOLIS-Daten werden auf einem EU-Server gespeichert und gesichert.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

11.Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des von INPOLIS gemachten Angebots durch den Kunden sind unwirksam.

11.2. Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr einschließlich der Frage der Wirksamkeit und Einbeziehung dieser Vertragsbedingungen, Berlin. Das gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, und die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind.

11.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis erreicht wird. Eine entsprechende Verpflichtung gilt bei Vertragslücken.